Das „Gesetz über Kultusfreiheit“ setzte etlichen Glaubensgemeinschaften bis zum Ende des Königsreiches Sachsen 1918 schwer zu – auch den Siebenten-Tags-Adventisten.
Das Gesetz diente dem Schutz der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche. Bereits im Jahr 1902 klagten Adventisten über Besuche der königlichen Geheimpolizei im Gottesdienst. Im Jahr 1912 kam eine weitere Entwicklung hinzu. Darüber berichtet der „Zions-Wächter“, die Zeitschrift der Siebenten-Tags-Adventisten:
„Obwohl die öffentliche Arbeit gesetzlich gewährleistet ist, dürfen wir keine Kultushandlungen vornehmen an solchen Personen, die nicht offiziell aus der [evangelischen] Kirche ausgetreten sind. Darüber existieren gesetzliche Bestimmungen, die im übrigen Deutschland nicht zu finden sind.“
Das berichtet G. W. Schubert in der Ausgabe vom 6. Mai 1912.
G. W. Schubert hatte im Jahr 1911 den Vorsitz der Gemeinde Pirna übernommen. Im Jahr 1912 gründete er die Gemeinde Weinböhla. Am 2. Dezember 1912 schreibt er erneut im „Zions-Wächter“:
„In Dresden wurde von seiten der Behörde unsere Kindersabbatschule aufgelöst. Schw. Langenberg, die Frau eines unserer Prediger [in Löbtau], wurde mit Ausweisung bedroht, wenn sie Familien der Landeskirche besucht … In Waldheim und Mittweida verbot sogar der Stadtrat das Abhalten öffentlicher Vorträge. Wir haben sie trotzdem gehalten. Die Gegenarbeit setzte sofort ein. Noch niemals ist der Widerstand stärker gewesen als dies Jahr, und noch niemals habe ich die Macht Gottes so in unsern Versammlungen ruhen sehen wie gegenwärtig.“
Zusammenstellung: A. Schrock